Revista europea de historia de las ideas políticas y de las instituciones públicas
ISSN versión electrónica: 2174-0135
ISSN versión impresa: 2386-6926
Depósito Legal: MA 2135-2014
Presidente del C.R.: Antonio Ortega Carrillo de Albornoz
Director: Manuel J. Peláez
Editor: Juan Carlos Martínez Coll
ZUR DOKTRIN ÜBER DEN STAAT (RES PUBLICA) IN DEN WERKEN VON MARCUS TULLIUS CICERO
Gábor HAMZA
Resumen: Estudio en resumen del pensamiento republicano de Marco Tulio Cicerón, sobre el que ya ha publicado en ocasiones anteriores varios trabajos el autor, que utiliza parcialmente en esta oportunidad, para ponernos al corriente de la doctrina sobre el Estado que puede deducirse del conjunto de obras que integran el Corpus ciceroniano y su influencia en la tradición europea y norteamericana ulterior.
Palabras clave: Marco Tulio Cicerón, Res publica, Corpus Ciceronianum.
1. Betreffend der Beurteilung der Bedeutung der Doktrin über den Staat (res publica) in den Werken des Arpinaten herrscht unter den hevorragenden Gestalten der politischen Theorie keine Einigkeit. Der entscheidende Grund dafür ist, unserer Meinung nach, dass sich die Prüfung der staatstheoretischen Lehren des Corpus Ciceronianum sehr häufig auf eine stereotype Wiederholung beschränkt. Die Analyse der vom Standpunkt der Doktrin über den Staat aus aussergewöhnlich bedeutsamen Werke, denken wir in erster Linie an de oratore, de re publica und de officiis, geschieht meistens von der philosophischen Seite her.
2. Die historische und juristische Untersuchung wird sehr oft stark in den Hintergrund gedrängt. Die sich im Zentrum der Doktrin über den Staat von Marcus Tullius Cicero befindliche gemischte Verfassung, die Eigenheiten der mikté politeia wird oft oberflächlich analysiert.
Ganz ausser Betracht bleibt der aussergewöhnlich wichtige Umstand, dass der Arpinate – im krassen Gegensatz zu Platon – in de re publica eine nicht nur auf philosophischen Grundlagen beruhende Theorie ausgearbeitet hat, sondern auch die konkrete Art ihrer Anwendung auf den Staat, und zwar auf seine Idealform, des optimus status civitatis Rom, d.h. auf seinen eigenen Staat in seiner geschichtlichen Wirklichkeit findet.
3. Indem Cicero auf diese Weise die ratio und die res verbindet, schafft er eine Harmonie bzw. eine Einheit zwischen Idee und Geschichte. Der Wert dieser aussergewöhnlich wichtigen Gedanken wird nicht im geringsten dadurch beeinflusst, dass Marcus Tullius Cicero zweifelsohne ein eklektischer Denker war und folglich kein konsequenter Anhänger irgendeiner philosophischen Schule bzw. Tendenz.
4. Unseres Erachtens hat die Tatsache, dass der Arpinate zweifelsohne ein eklektischer Denker war, nicht in geringem Masse dazu beigetragen, dass er eine Doktrin über den Staat ausgearbeitet hat, die im Stande ist, mit ihren Wirkungen nicht nur durch Jahrhunderte, sondern auch noch zwei tausend Jahre später die politische Gedankenwelt, zu beeinflussen.
Ciceros Doktrin über den Staat ist durch Überlegungen aus dem System heraus gekennzeichnet. In de oratore analysiert er, auf welche Weise, durch welche Erziehung, jemand zum idealen Staatsbürger wird. In de re publica legt er, den Wilhelm Dilthey eines der schönsten Prosawerke der Weltliteratur (dieser Ausdruck geht auf Johann Wolfgang Goethe zurück) nennt, den idealen Staat, den optimus status rei publicae dar. In de officiis wiederum unterzieht er den Staat einer eingehenden Analye unter ethischen Gesichtspunkten. Die Tatsache, dass er die Untersuchung des Staates (res publica) auf verschiedenen Ebenen durchführt, ändert freilich nichts daran, dass Cicero den Staat, ähnlich wie die Staatsphilosophen der griechisch–römischen d.h. klassischen Antike, in erster Linie von der Staatsform her betrachtet. Seine Doktrin über den Staat ist demzufolge untrennbar an die Staatsformfrage gebunden. Dies steht selbstversändlich im Widerspruch zu modernen Staatsphilosophien, die die parlamentarisch–demokratische Staatsform voraussetzen, genauer gesagt, als ihre Grundlage betrachten, und daher der Staatsformfrage im allgemeinen bloss eine sekundäre Bedeutung beimessen.
5. In der Dokrin über den Staat des Arpinaten nimmt die Betonung der auf der Tradition basierenden Werte eine hervorragende Stellung ein. Daran schliesst sich unmittelbar mit legitimierender Funktion, die Betonung der Gründung Roms, das durch eine organische Einheit von göttlichen und menschlichen Elementen zustande kommt. Dieses Verwobensein des humanum mit dem divinum ist als notwendiger Bestandteil der ciceronianischen Doktrin über den Staat zu betrachten. Dieses Charakteristikum seiner Doktrin über den Staat erklärt sich dadurch, dass die reichhaltige Begriffswelt des römischen staatlichen Lebens, so z.B. die auctoritas, die traditio und die lex ohne Tatsache der Gründung Roms, der ausserordentlich grossen Bedeutung beigemessen wird und die mit mit einer grossen Anzahl von mythischen Elementen verwoben ist, einfach nicht verstanden werden kann.
6. Dionysios Halicarnassensis führt in seiner i. J. 7 vor Chr. publizierten römischen Archeologia die Gründung und den Aufstieg Roms auf die theia pronoia (divina providentia) zurück.
Hannah Arendt weist in der Analyse der ideologischen Grundlagen der Revolutionen des neueren Zeitalters darauf hin, wie sehr die römische Geschichte auf den Gründungsereignissen aufbaut. Die Idee der urbs condita kommt bei Cicero auf anschaulichste Weise in der Konzeption der res publica constituenda zum Ausdruck. Entscheidend bei der Wiederherstellung der res publica ist der Wiederaufbau des Gemeinschaftsgeistes, bei dem auch bestimmte mythische Elemente eine Rolle spielen. In diese Richtung geht auch die Aufforderung des Scipio Africanus minor an seinen Enkel in de re publica, (Somnium Scipionis), er solle dictator rei publicae constituendae werden.
7. Die Schaffung eines Mythos muss unserer Meinung nach von einer ungeschichtlichen Anschauung unterschieden werden und zwar erfolgt die Unterscheidung hinsichtlich der Rolle, die sie jeweils spielt. Die Verfassungsrechtler des modernen Zeitalters betreiben ihre Wissenschaft sehr häufig auf eine ahistorische Weise. Der evolutionistischen Betrachtungsweise kommt nur eine zweitrangige Bedeutung zu, auch wenn es auf den ersten Blick anders aussieht. Die Rolle der Geschichte wird häufig auf die der blossen Zurverfügungstellung von Daten beschränkt. Die Bezugnahme auf historische Daten und Ereignisse wird bei vielen Autoren zu einem rhetorischen Kunstgriff. Durch die Einengung auf eine illustrierende Aufgabe wird die Geschichte nicht zu einem organischen Bestandteil der Staatswissenschaft.
8. Dies ist übrigens keine moderne Erscheinung. Die Spuren einer pseudo—geschichtlichen Auffassung können auch bei Cicero, besonders in seinen orationes nachgewiesen werden. Deren Ziel ist nämlich die Überzeugung (to peithein) um jeden Preis, das die lateinischen Termini des permovere und docere gleichermassen erfasst. Dazu kommt ausserdem noch die Notwendigkeit die Aufmerksamkeit der Zuhörer fesseln zu müssen, d.h. durch das delectare wird die obrige zweigliedrige Theorie des to peithein ergänzt. Die häufige Bezugnahme auf geschichtliche Beispiele bedeutet dabei noch keine koherente Geschichtsanschauung.
Die Schaffung von Mythen ist der Funktion nach von einer ungeschichtlichen Betrachtungsweise zu unterscheiden. Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang nicht uninteressant auf die liberalen Ideologien der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Bezug zu nehmen, deren Vertreter den Versuch unternahmen, die staatlich organisierte Gesellschaft im Wesentlichen auf die Volkssouveränität zu stützen und zwar auf eine ähnliche Weise wie Cicero, der in de re publica die res publica und die res populi identifiziert. Sich auf liberale Ideen seiner Epoche beziehend schreibt der hervorragende italienische Staatsmann und Romanist (Römischrechtler) Vittorio Scialoja (1856-1933), dass diese seiner Ansicht nach in ganz Europa die Schaffung enger Beziehungen zwischen Staat und Staatsbürger notwendig machen. Die Beziehung zwischen Volk und Staat beginnt so enger zu werden und es ist Aufgabe des Gemeinwesens bzw. Staates diesen Prozess auf dem Wege der Gesetzgebung mit allen Mitteln zu festigen. Mit Cicero wird der römische Staat, genauer gesagt, der optimus status rei publicae zum Paradigma der Ideologie der liberalen Politik in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
9. Rom, das römische Gemeinwesen, oder mit anderen Worten die römische Verfassung ist auch für andere Gedanken Mythos bzw. Grundlage einer Prophezeihung. Laut des an der Ausarbeitung der Verfassungsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in entscheidender Weise beteiligten Adam Smith kommt der römischen Verfassung paradigmatische Bedeutung zu, womit sie das berühmteste Volk und die grösste Macht, die in der Geschichte je existiert hat, hervorgebracht hat. Saint Just sagt, dass die Welt seit den Römern leer ist und nur durch die Erinnerung an sie gefüllt wird und sie heute, nämlich zu Saint Just‘s Zeit, der Freiheit einzige Verheissung darstellt. Der römische Staat und die römische Verfassung erfüllen nicht nur die Funktion eines Mythos, sondern es kommt ihnen auch Beispielswirkung für die modernen Staatsphilosophien zu. Die römische res publica, Ciceros eklektische Philosophie, Ethik und politische Gedankenwelt sind ein Paradigma für das klassische Altertum genauso wie für die Renaissance oder das moderne Zeitalter.
Es ist eine unzweifelhafte Tatsache, dass die Doktrin über den Staat Ciceros zahlreiche Theorien beinhaltet, die Platon und Aristoteles im Grunde schon gekannt haben. Der entscheidendste Unterschied zwischen der Staatsphilosophie von Platon und Aristoteles und der Ciceros ist, dass Marcus Tullius Cicero unmissverständlich von einer grundlegenden Gleichheit der Menschen ausgeht. Diese Hypothese hat zwei entscheidende Beziehungen. Der grosse römische Staatsmann, Rhetor und Denker geht davon aus, dass jeder Mensch in gleichem Masse an der göttlichen Weisheit teilhat und dass diese als unveränderliches und ewiges Gesetz die Welt regiert. Jedem Menschen ist eine natürliche Fähigkeit gegeben, das Gute zu erkennen und dieser Erkenntnis entsprechend zu handeln.
10. Diese zweifelsohne optimistische Auffassung wäre für Platon vollkommen, für Aristoteles in grossem Masse unannehmbar gewesen. Eine weitere Konsequenz von Ciceros Theorie der Gleichheit aller Menschen ist, dass jedem, unabhänigig von seiner Abstammung und seiner gesellschaftlichen Position die gleiche Rechtsstellung zukommt. Diese Konzeption ist offensichtlich unvereinbar mit der Auffassung von Aristoteles bezüglich der Fremden und Sklaven. Der Gleichheit der Menschen, genauer gesagt der cives Romani, kommt auch im Hinblick auf ihr Verhältnis zum Staat Bedeutung zu, wie dies Georg Jellinek treffend formuliert: „Der Römer ist auch dem Staat gegenüber Person“.
11. Für Cicero ist das ideale Gemeinwesen bzw. der ideale Staat, das ergibt sich auch aus dem oben dargelegten, nicht nur eine organische Einheit, ein seinem Wesen nach autarker Kleinstaat d.h. polis der sich aus Ständen bzw. unterschiedlichen Bevölkerungsschiechten zusammensetzt, sondern eine alle umfassende im Recht wurzelnde kosmische Gemeinschaft.
Die oben dargelegten Eigenheiten der Doktrin über den Staat des Arpinaten beeinflussen allerdings die Tatsache nicht, dass die Lehren von Dikaiarkhos, Panaitios und Polybios einen grossen Einfluss auf Cicero hatten. Die mikté politeia, die Idee der gemischten Verfassung bei Cicero ist hellenistisch bzw. hat hellenistische Wurzeln. In der Literatur ist das Ausmass dieser Wirkung mit Recht umstritten.
12. Es ist eine unleugbare Tatsache, dass die in einem organisch—biologischen Geiste konzipierte Doktrin über den Staat Ciceros synthetisierenden Charakter hat. Dikaiarkhos hat diese Auffassung mit dem Blick auf Griechenland entwickelt, während Polybios diese Auffassung im 6. Buch seiner Historiai im Zusammenhang mit der Weltgeschichte für anwendbar hielt. Für die Staatsauffassung Ciceros ist es, abgesehen von ihrem synthetisierenden Charakter, weiters charakteristisch, so Polybios, dass die Bestandteile der mikté politeia, das demokratische, das aristokratische und das monarchische Element sich gegenseitig bedingen und kontrollieren.
13. Die mikté politeia findet sich nicht bloss in Rom, sondern auch in den hellenistischen Staaten, zumindest teilweise verwirklicht.
Das demokratische Element ist in den verschiedenen, auf dem Hoheitsgebiet des Diadochenstaates befindlichen über Autonomie verfügenden poleis zu finden. Das aristokratische Element hingegen stellen die sog. Freunde des Königs (philoi), in Ägypten das Priestertum, dar. Es ist unserer Meinung nach nicht ausgeschlossen, dass Cicero bei der Ausarbeitung der römischen Paradigmen der gemischten Verfassung den Blick nicht zuletzt auf diese ausserrömischen historischen Erfahrungen gerichtet hatte, d.h. er nicht nur die abstrakte Staatstheorie seiner geistigen Vorfahren berücksichtigte.
14. Bei Cicero hatte die concordia ordinum, das ist die Übereinstimmung zwischen dem Ritterstand (ordo equester) und dem Senat entscheidende Bedeutung. Der consensus Italiae schafft die Übereinstimmung zwischen dem Ritterstand und dem Senat, ohne die ein gesellschaftlicher Frieden unvorstellbar ist. Ciceros politische Gedankenwelt schliesst sich eng an die Realität an, d.h. es handelt sich nicht um eine bloss aus abstrakten Begriffen zusammengesetzte Gedankenwelt. Für ihn wird das Funktionieren des idealen Staates nicht bloss durch die mikté politeia bedingt, sondern es ist auch die Harmonie zwischen bestimmten gesellschaftlichen Schichten und Gruppen erforderlich.
Die Forderung der concordia ordinum bei Cicero spiegelt unserer Ansicht nach die Gedanken der ratio und der res, der Idee und der Integration der gesellschaftlichen Realität wieder. Die concordia ordinum wird ergänzt durch den consensus omnium bonorum, der den consensus der „kleinen“ Menschen, der homines tenues bedingt, und zwar im Einklang mit der oben schon in mehreren Zusammenhängen erwähnten Forderung der Gleichberechtigung. Die res publica wird nicht zuletzt auch dadurch zur res populi. Die concordia ordinum und der consensus omnium bonorum sichert so die Stabilität der römischen Verfassung, der jedoch die Möglichkeit einer Modifizierung der Verfassung eben auf dieser Grundlage nicht entgegen steht. Hier verweisen wir darauf, dass vielleicht gerade in der Frage der Flexibilität der Verfassung zwischen den beiden in entscheidender Weise an der Ausarbeitung des amerikanischen Verfassungswerkes beteiligten Thomas Jefferson und James Madison die grösste Einigkeit herrschte.
15. Der Gedanke der sich auf alle erstreckenden Gleichheit dient der römischen Expansion als moralisches Fundament, wie das auf diese Weise nicht bloss starken apologetischen Charakter besitzende Diktum Ut populi Romani res meliores amplioresque facerent belegt. Der Staat ist in Ciceros Doktrin über den Staat auch durch die Familie eng mit der Gesellschaft verbunden, so betrachtet der Konsul des Jahres 63 v. Chr. die Familie als quasi seminarium rei publicae. Er betont auf diese Weise, dass der Staat letzten Endes auf Familien, die sich zu gentes entwickelt haben, beruht. Die Familie erfüllt eine hervorragende Rolle auf dem Gebiet der Eigentumsverhältnisse, da die Familie die wirtschaftliche Grundeinheit darstellt.
Das entscheidende Motiv für die Entstehung des Staates ist der Schutz des Vermögens, diese Aufgabe erfüllt eben die Familie als Gemeinschaft. Das Eigentum stellt den Grundpfeiler des Staates dar, wie darauf Cicero in de officiis hinweist. Dermassen steht die Auffassung von Cicero der Ansicht von John Locke nahe, der den Schutz des Eigentums (property) als eine der wichtigsten Aufgaben des Staates betrachtet.
16. Ein wichtiger Teil der Doktrin über den Staat des Arpinaten besteht in der Weiterentwicklung des iuris consensus, der ein weiterer Stützpfeiler der idealen res publica ist. Unter dem Begriff ius versteht er nicht nur das positive Recht, sondern auch die Ergänzungen dieses Begriffes, das ius naturae und die nach dessen Mass existierende Gerechtigkeit. Cicero entwickelt die Gedanken von der Mehrstufigkeit des Rechtes, wie sie sich schon bei Platon finden, weiter, wo der Begriff des ius neben dem positiven Recht die lex naturalis und die lex aeterna enthält. Der stoisch inspirierte Begriff des ius naturae in der Lehre Ciceros bildet die Grundlage – in modernen Begriffen ausgedrückt – für die Beschränkung der gesetzgebenden Gewalt im Verhältnis der Bürger d. h. der Rechtsunterworfenen.
17. Die Lehre Marcus Tullius Ciceros übt einen nicht geringen Einfluss auf die neuzeitliche Naturrechtslehre aus, die im 19. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vom Rechtspositivismus in den Hintergrund gedrängt wurde. Neben dem consensus iuris spielt auch die communio utilitatis eine Rolle, von der ohne den Anspruch auf eine tiefer gehende Erörterung erheben zu wollen, festgestellt werden kann, dass sie jener Begriff ist, der sich auf die wirtschaftliche Motivation der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten im Rahmen des staatlichen Zusammenlebens bezieht. Die communio utilitatis weist auf die Notwendigkeit hin, die gesellschaftliche Wirklichkeit in Betracht zu ziehen, und sie ist gleichzeitig ein Beweis für die realistische Natur der Doktrin über den Staat Ciceros.
18. Der status rei publicae bei Cicero wurde im Mittelalter durch den terminus technicus des status imperii oder des status regni abgelöst. Die Änderung der Terminologie bedeutet einen Wandel der Natur der Gesellschaft. Die ciceronianische res publica ist nicht gleichbedeutend mit dem imperium bzw. mit dem regnum. Es muss betont werden, dass es sich hier nicht bloss um eine Änderung der Terminologie auf dem Gebiet der Staatsform handelt. Beim imperium und beim regnum handelt es sich eindeutig um Begriffe, die auf eine hierarchische Natur hinweisen, und denen im Hinblick auf den optimus status rei publicae bei Cicero, wie oben skizzenhaft aufgezeichnet wurde, ein ziemlich geringes Gewicht zukommt.
Es ist nicht nur dem Werk des Zufalls zuzuweisen, dass Ciceros Popularität im 18. Jahrhundert seinen Höhepunkt erfahren hat und dass das Werk von Conyers Middleton über Cicero „The History of the Life of Marcus Tullius Cicero“, das im Jahre 1741 zur Veröffentlichung kam, ein wahrer Bestseller wurde. Cicero war bei Françoise-Marie Arouet Voltaire (1694-1778), Charles de Secondat Montesquieu (1689-1755), Denis Diderot (1713-1784) und Jean-Jacques Rousseau (1712-12778), ebenso beliebt wie bei den Engländern, hier vor allem bei Edmund Burke (1729-1797), David Hume (1711-1776), William Pitt (1759-1806) und Charles James Fox (1749-1806).
19. Der Politiker und Staatsphilosoph Cicero entfaltete jedoch schon sehr viel früher in Hinblick auf die Entwicklung der Gesellschaftsphilosophie seine Wirksamkeit. Er beeinflusste Jean Bodin (1530-1596) genauso wie Hugo Grotius (1583-1645) und James Harrington, den Autor des 1646 publizierten Werkes „Commonwealth of Oceana“. Thomas Hobbes stand auch unter dem Einfluss des Arpinaten. Die Schüler James Harringtons, John Neville und Algernon Sidney berufen sich häufig auf Arbeiten des Konsuls des Jahres 63. v. Chr. Die grösste Wirkung hat er eben zu dieser Zeit bei John Locke, der ihn mehr als alle anderen schätzt, und ihn unter die „truly great men“ einreiht.
20. Im 18. Jahrhundert haben die amerikanischen Konstitutionalisten ihr Jahrhundert als ein Jahrhundert Ciceros angesehen, genauso wie sich ein Jahrzehnt später die Revolutionäre in Frankreich die römische Republik, als deren Nachfolger sie sich sahen, zu eigen machten, hier kommt schon sichtbar die Frage der Staatsform ins Spiel. Sie hofften eine Unterstützung in den Werken dieses hochgebildeten Staatsmannes und des pater patriae bei der Erfüllung derjenigen grossen Aufgabe zu finden, die die Herausarbeitung einer neuen verfassungsrechtlichen Ordnung darstellt. Ciceros Doktrin über den Staat beeinflusste bzw. beeinflusst auch heute auf eigentümliche Weise konservatives Gedankengut genauso, wie progressive Gedankenwelt.
Die konservativen Denker schliessen sich der Hinwendung zur Tradition an, die progressiven betonen die unbedingte Ablehnung der Tyrannei. Die Doktrin über den Staat Ciceros dient mit Recht als eine auf verschiedenen Grundlagen beruhende Interpretationsform. So formen die unbedingte Befürwortung der Republik, die Verkündigung der Freiheit, die Verwerfung der Willkürherrschaft, die mikté politeia, die Unverletzbarkeit des Privateigentums, die Lehre der proportionalen sozialen und politischen Gleichheit, die etwas verworrene Idee des natürlichen Adels und der gemässigte, aufgeklärte religiöse und epistemologische Skeptizismus gleichermassen Teil seiner reichen und mannigfaltigen Ideenwelt. Es gibt daher ein ausserordentlich breites Angebot zur Auswahl.
21. Der Philosoph Cicero kann auch negativ beurteilt werden, da man mit Recht gegen ihn Anklagen wie jene der Mittelmässigkeit oder des Eklektizismus erheben kann. Trotzdem scheint die Behauptung von Karl Marx, besser gesagt des jungen Marx, übertrieben, nach der Cicero genau so viel von Philosophie verstand wie von den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Fügen wir hinzu, dass Marx diese Behauptung aufstellt, obwohl er die Dialoge de republica, de legibus und de officiis gut kannte oder wenigstens verwendete. Karl Marx war offensichtlich deshalb so streng bei der Beurteilung Ciceros, weil der Konsul des Jahres 63 v. Chr. kein Anhänger der arithmetischen gesellschaftlichen Gleichheit war, nicht gegen die Sklaverei gekämpft hat, als Kind seiner Zeit die physische Arbeit unterschätzte und in wirtschaftlichen Fragen agrarisch–prekapitalistische Ansichten vertrat.
Im Rahmen der negativen Beurteilung Ciceros spielt, genauer gesagt spielte, die Ansicht Mommsens, der in dieser Hinsicht der pejorativen Beurteilung des Arpinaten bei Wilhelm Drumann folgte, eine entscheidende Rolle, der im Gegensatz zu Julius Caesar, den er für den idealen Politiker bzw. Staatsmann hielt, Cicero als einen unentschlossenen a und sogar zweitrangigen Politiker auf allen Stationen des cursus honorum bezeichnete. Verschweigen wir nicht die Tadeusz Stefan Zielinski zugeschriebene Rehabilitierung, die 1897 mit der Publikation des Werkes „Cicero im Wandel der Jahrhunderte“ stattfand.
22. Cicero bedarf einer Rehabilitierung auch als Staatsphilosoph, da Sir Frederick Pollock in seinem 1890 veröffentlichten Werk „Introduction to the History of the Science of Politics” so schreibt: „Nobody that I know of has yet succeeded in discovering a new idea in the whole of Cicero’s philosophical and semi philosophical writings“. Ähnlich wie Pollock schreibt Mulford Q. Sibley in seinem 1970 herausgegebenen Werk mit dem Titel „Political Ideas and Ideologies: A History of Political Thought“: „Cicero was neither an original nor a particulary profound social and political thinker“.
Die Rehabilitierung Ciceros als Staatsphilosoph bzw. Staatsdenker ist nicht bloss deshalb gerechtfertigt, weil er eine ebenso grosse Wirkung auf das Gedankengut der modernen Verfassungen bzw. Grundgesetze des europäischen Kontinents und der Vereinigten Staaten von Nordamerika bzw. der britischen Kolonien in Nordamerika hatte, sondern auch deshalb, weil er ganz ohne Zweifel der erste Denker der klassischen Antike war, der die Fähigkeit besass, den mit der Gesellschaft auf verschiedenen Punkten zusammengeschlossenen Staat umfassend darzulegen.
Er war der Erste der den Staat bzw. das Gemeinwesen von der Regierung bzw. von dem Regieren unterschied und er wendete ebenso gleichfalls als Erster den wirtschaftspolitischen Aspekten bzw. Prinzipien des Regierens seine Aufmerksamkeit zu. So z.B. untersuchte er Fragen des Kreditwesens, der Besteuerung, des Schulderlasses, der Getreideverteilung, der Bodenreform und die Fragen der Agrarkolonisation.
23. Als Erster untersuchte Cicero parallel die wirtschaftlichen, politischen und moralischen Prinzipien des auf „Verfassung“ beruhenden Staates. Georg Jellinek (1851-1911) weist darauf hin, dass selbst das Wort „Verfassung“ aus „rem publicam constituere“ bei Cicero hervorgeht. Diese vielfältige Analyse des Staates war Aristoteles genauso fremd wie Platon. Mit der wirtschaftlichen Seite des Staates beschäftigt sich gut einundeinhalb Jahrtausende später erst Jean Bodin, dem später auch John Locke folgt. Der universell gebildete Staatsmann und Rhetor Marcus Tullius Cicero brach mit der in seinem Zeitalter herrschenden atomisierenden Auffassung vom Staat und versuchte erstmals den Staat (res publica) und seine „Verfassung“ („constitutio“) mit Heranziehung der komplexen Analyse von seiner historischen, politischen, ethischen, wirtschaftlichen und nicht zuletzt psichologischen Bestandteilen bzw. Elementen darzustellen. [Recibido el 24 de febrero de 2015].
Nota bene:
Si necesita algún tipo de información referente al artículo póngase en contacto con el email suministrado por el autor del artículo al principio del mismo.
REVISTA EUROPEA DE HISTORIA DE LAS IDEAS POLÍTICAS Y DE LAS INSTITUCIONES PÚBLICAS es una revista académica, editada y mantenida por Revistasdederecho.com. La revista dejó de depender de la Universidad de Málaga en noviembre de 2013 y de www.eumed.com en noviembre de 2020, fecha en la que se conformó www.revistasdederecho.com. Para cualquier comunicación, envíe un mensaje a mjpelaez@uma.es, seghiri@uma.es o info@revistasdederecho.com.