Revista europea de historia de las ideas políticas y de las instituciones públicas


ISSN versión electrónica: 2174-0135
ISSN versión impresa: 2386-6926
Depósito Legal: MA 2135-2014

Presidente del C.R.: Antonio Ortega Carrillo de Albornoz
Director: Manuel J. Peláez
Editor: Juan Carlos Martínez Coll


Gudrun Stenglein, Condición femenina y delincuencia: Estudio comparado hispano-alemán y una propuesta sistémica europea, AV Akademikerverlag GmbH & Co. KG, EAE, Saarbrücken, 2012, 252 págs. [texto en alemán].

Manuel J. Peláez
Miriam Seghiri

ZUSAMMENFASSUNG: Wenn �ber Kriminalit�t gesprochen wird, scheint es sich um ein reines M�nnerthema zu handeln. Sind die Frauen wirklich weniger straff�llig als die M�nner? Die Frau als Straft�terin wird in der Literatur vernachl�ssigt. In der modernen Kriminologie erscheint die Frau fast nur in der Opferrolle. Die angef�hrte Studie befa�t sich mit den Fragen, die sich aus dieser Problematik ergeben. Die Straff�lligkeit der Frauen wird einer multidisziplin�ren Analyse unterzogen, traditionelle und moderne Erkl�rungsans�tze werden systematisiert und in Verbindung zueinander gebracht. Anhand von Statistiken werden sowohl die Anzahl der Straft�terinnen als auch die Delikte, die scheinbar frauentypisch sind, untersucht und zwischen den Modellen der mediterranen und nordeurop�ischen L�nder verglichen. Es �berrascht, dass es so gut wie keine internationalen oder nationalen Programme zur Verbrechensvorbeugung bez�glich der Frauenkrimialit�t gibt. Scheint es doch so, dass der Staat als einzige Antwort auf dieses Ph�nomen die Strafverfolgung kennt (traditionelles Strafrecht). Untersuchungen in Strafanstalten zeigen aber, dass die Frauen in den meisten F�llen aufgrund ihres sozialen Umfelds und ihrer geringeren Chancen auf Ausbildung und Aus�bung eines Berufes zur Straft�terin werden. Eine effiziente Kriminalpolitik m�sste mit der Ungleichbehandlung der Frauen aufr�umen und eine ad�quate Sozialisierung f�r die Frauen schaffen, die oft auf sich gestellt und mit der Versorgung ihrer Familie �berfordert sind. Es stellt sich heraus, dass, wenn �ber ein vereintes Europa gesprochen wird, die Wirklichkeit einer gemeinsamen europ�ischen Kriminalpolitik noch weit entfernt ist. Au�erdem wird die Ernsthaftigkeit dieses Vorhabens bezweifelt, da zuviele Unterschiede, Differenzen und Vorbehalte unter den europ�ischen Mitgliedsstaaten bestehen. Es handelt sich eher um ein fadenscheiniges Agieren der Politiker.

KODEWORT: Global, Vergleichendes Recht, Positivismus, kulturelle, politische und soziologischer Wechsel, Paradigmen, Globalisierung, Machtinhaber, Staat, Denkrichtungen, Rechtsordnung.

Die Autorin Frau Dr. Gudrun Stenglein befasst sich in ihrer vergleichenden Studie kritisch mit dem Thema der Frauenkriminalit�t. Als ehemalige Kriminalbeamtin, Juristin und Kriminologin verf�gt sie �ber ein enormes theoretisches und praktisches Wissen in dieser Materie. Sie untersucht die vermeintlich geringere Straff�lligkeit der Frauen, indem sie mit �berraschender Agilit�t die zur Verf�gung stehenden nationalen Statistiken (spanische, deutsche und europ�ische Polizeistatistiken, Statistiken der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsanstalten) analysiert und entsprechend interpretiert. Ihre Einsch�tzung bez�glich der Ernsthaftigkeit einer effizienten Kriminalpolitik ist ern�chternd. Die Arbeit ist in drei gro�e Abschnitte eingeteilt: Einleitung, Analogie und Systematisierung.
In der Einleitung wird die Studie vorgestellt. Es scheint so, dass es sich beim Delikt um eine reine m�nnliche Tat handelt. Wissenschaftliche Untersuchugen der Kriminalit�t befassen sich in der Regel mit dem Verhalten des m�nnlichen Straft�ters. Falls von der Frau als T�terin gesprochen wird, scheint das Problem der weiblichen Delinquenz nur am Rande zu interessieren. In dieser Arbeit wird versucht, die wahre Natur der weiblichen Verbrecherin � falls es sie �berhaupt gibt � ohne wissenschaftliche Verschleierung oder andere konstruktivistische Varianten zu enth�llen. Ziel der Arbeit ist es, die angeblich quantitative und qualitative Bedeutungslosigkeit der weiblichen Kriminalit�t, trotz der psychosozialen Ver�nderung, die in den letzten Jahrzehnten stattgefunden haben, hervorzuheben. Die Studie wird aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet, aber gleichzeitig werden die verschiedenen Ansatzpunkte miteinander verbunden. Es sollen wissenschaftlich fundierte und n�tzliche Ergebnisse erzielt werden, damit die aktuelle Kriminalpolitik, zumindest was die Besonderheiten der Frau betrifft, verbessert werden kann. Die Autorin analysiert die klassischen und moderneren biologischen Theorien, die psychologischen sowie die soziologischen Theorien. Sie arbeitet die Argumente f�r die allgemeine Kriminalit�t und f�r den speziellen Fall der Frauenkriminalit�t heraus und bringt jeweils die entsprechende Kritik an. Um den quantitativen Umfang der Frauenkriminalit�t in Bezug auf die Allgemeinkriminalit�t zu messen, ist der einfachste Weg, die Daten der Kriminalstatistik zu lesen. Es wird sich herausstellen, ob die Frauen tats�chlich eine bestimmte Art von Straftaten bevorzugen oder vermeiden oder ob sie bestimmte Delikte aufgrund ihrer eigenen Art des Seins begehen.



Im zweiten Kapitel der Einleitung wird mit der Ann�herung an die weibliche Kriminalit�t begonnen, indem der aktuelle Stand des Problems analysiert wird. Die Autorin kontextualisiert �u�erst umfangreiche und grundlegende Bibliographie aus den verschiedenen analytischen Prismen (theoretisch-konzeptionelle und modellische) �ber weibliche Delinquenz. Der Beginn des Studiums der Frauenkriminalit�t f�llt mit der Emanzipationsbewegung zusammen; die Verfechterinnen der Emanzipation sahen einen drastischen Anstieg der Frauenkriminalit�t voraus und schlugen Alarm. Bis in die 60-er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde dieses Ph�nomen nur als Anh�ngsel der m�nnlichen Kriminalit�t studiert. F�r Frau Dr. Stenglein besteht kein Zweifel, dass aus diesem Grund ein gewisser Mangel an geltenden Thoerien oder Studien in diesem Zusammenhang bestehe. Von Seiten internationaler, europ�ischer oder nationaler Organisationen gibt es keine oder kaum Initiativen. Au�erdem stellt sich nach einer historischen Betrachtung heraus, dass Frauen als Studienobjekt fast irrelevant sind.





In der Analogie wird ein �berblick �ber die M�glichkeiten, wie dieses Problem studiert werden kann, gegeben. Weiterhin wird erkl�rt, wie zwischen den zentraleurop�isch deutschen und den mediterran spanischen Begebenheiten ein Vergleich gezogen werden kann, ohne die Besonderheiten dieses Ph�nomens der weiblichen Straff�lligkeit au�er Acht zu lassen. Die politisch-juristische Ann�herung an die Thematik macht deutlich, dass der Staat verpflichtet ist, die Grundlagen f�r einen gut funktionierenden Staat zu liefern. Dazu geh�ren eine gesicherte soziale und wirschaftliche Entwicklung der Bev�lkerung, das Recht auf Bildung, Ausbildung und einen Arbeitsplatz usw. Au�erdem ist es Aufgabe des Staates, ein Leben in Frieden und Sicherheit zu gew�hrleisten. Unter diesen Aspekt f�llt auch die Sicherheitslage eines Landes, die in engem Zusammenhang mit der Kriminalit�t steht. Auf dieses Ph�nomen antworten die L�nder normalerweise mit ihrem Strafrecht, das vermeintlich ein friedliches Zusammenleben garantiert. Eine Bestrafung ist in der Regel die Antwort auf eine Straftat. Die Aufgabe des Strafrechts ist es, die Gesellschaft und ihre Rechtsg�ter zu sch�tzen; es ist nicht nur eine Auflistung von kriminellen Handlungsweisen. Die Strafe, die dem Rechtsbrecher erteilt wird, hat zur Folge, dass er zur Verb��ung seiner Straftat von der Gesellschaft getrennt wird. Nachdem er seine entsprechende Behandlung erhalten hat, soll er in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden. Um die Begehung von Straftaten zu vermeiden, wird eine umfassende Kriminalpolitik ergriffen, die eine Reihe von Ma�nahmen und Projekten unter der Beteiligung der Gemeinschaft vorsieht. So soll die Begehung von Straftaten begrenzt werden. Eine effiziente Kriminalpolitik w�re in der Lage, die Entwicklung der Gesellschaft in allen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen zu garantieren. Aber die Autorin stellt fest, dass ihre Suche nach solchen Programmen oder Regulierungen bez�glich der Kriminalpr�vention so gut wie ergebnislos verlaufen ist, sowohl auf internationalem, europ�ischem als auch auf nationalem Niveau. Es gibt lediglich vereinzelte Programme f�r Frauen, aber erst dann, wenn sie bereits das Gef�ngnis betreten haben.
Im n�chsten Kapitel beschreibt die Autorin die verschiedenen Erkr�rungsans�tze f�r die Kriminalit�t, wie sie in verschiedenen Theorien vertreten werden. Die klassische Kriminologie unterteilt diese Erkl�rungsversuche in drei Richtungen: die biologischen, die psychologischen und die soziologischen Ansatzpunkte. Im Rahmen der biologischen Grundlagen wird versucht, die Kriminalit�t mit verschiedenen Erkrankungen oder organischen St�rungen zu erkl�ren. Die psychologischen Wissenschaftler sehen die Ursache der Kriminalit�t in psychischen St�rungen und die Soziologen in einer nicht erfolgreichen Erziehung und Sozialisierung. In den biologischen Theorien werden nach Meinung der Autorin die soziologischen Einfl�sse untersch�tzt.
Im anschlie�enden Kapitel untersucht Frau Dr. Stenglein die nationalen Eigenheiten, wobei sie die deutschen und spanischen Statistiken unter die Lupe nimmt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei der deutschen Polizei im Jahr 2007 ungef�hr 6 Millionen Delikte bekannt werden; die Aufkl�rungsquote liegt bei 54,8 %. Es werden zirka 2,2 Millionen Verd�chtige ermittelt. Die Anzahl der verd�chtigen Frauen betr�gt 549.604, d. h. ihr Anteil den der Gesamtzahl liegt bei 24,4 %. Die Frauen sind �berdurchschnittlich bei Delikten wie Raub, Betrug und gegen das Ausl�nderrecht vertreten sowie bei Straftaten wie Unterschlagung. Die Quote der Straftatenbeteiligung der Frauen ist in jeder Altersklasse wesentlich geringer als die der M�nner.
Im Jahr 2006 verurteilen die deutschen Gerichte 645.485 Personen, von denen 121.115 Frauen sind (was 19 % der Gesamtzahl darstellt). Zu Freiheitsstrafen werden lediglich 5,8 % der Angeklagten (37.582 Personen) verurteilt.
Im Jahr 2007 befinden sich 75.756 Strafgefangene in den deutschen Gef�ngnissen. 95 % der Gefangenen sind M�nner und lediglich 5 % sind Frauen (4.068 Frauen). Die Tatsache, dass von ungef�hr 550.000 weiblichen Verd�chtigen lediglich 4.000 eine Freiheitsstrafe verb��en, wird von der Autorin besonders hervorgehoben.
In Spanien werden im Jahr 2008 ungef�hr 1,8 Millionen Straftaten registriert. Die Aufkl�rungsquote liegt bei 38,3 %. Die spanischen Statistiken sprechen von 300.000 festgenommenen verd�chtigen Personen, davon sind 24.781 Frauen. Das macht einen Anteil von ungef�hr 10 % aus. Im Jahr 2008 werden zirka 200.000 Personen verurteilt, wovon 91,3 % M�nner und 8,7 % Frauen sind. Im gleichen Zeitraum sitzen 73.558 Strafgefangene ein, davon sind 90 % m�nnliche Gefangene. Lediglich 5.950 Frauen werden registriert. 49,3 % der weiblichen Strafgefangenen wurden wegen Rauschgift- und 33,6 % wegen Eigentumsdelikten verurteilt.
Im Abschnitt der Systematisierung verdeutlicht die Autorin die Notwendigkeit, dass die Ergebnisse systematisch interpretiert werden m�ssen. Die Statistiken geben einen ern�chternden Einblick in das Ph�nomen der Kriminalit�t: ein R�ckgang ist nicht in Sicht. Was der Verfasserin aber sehr kurios erscheint, ist die Tatsache, dass der Zuwachs an Gef�ngnisinsassen nicht dem Zuwachs der begangenen Straftaten entspricht. Der Anteil der Frauen ist gestiegen; er ist aber von den alarmierenden Warnungen der Emanzipationsverfechterinnen weit entfernt.
Besonders auff�llig ist die Tatsache, dass die Frauen entsprechend ihrer Lebensumst�nde Straftaten begehen. Das Kriminalit�tsrisiko steigt, wenn, so wie es die Autorin ausdr�ckt, eine wirtschaftliche oder sozial-kulturelle Verarmung vorliegt. Folgedessen ist die Sozialisierung der Frauen f�r ihre Umst�nde verantwortlich. Es scheint, dass das gesamte Strafrechtsmodell, sowohl Repression als auch Pr�vention, sowie die vermeintliche Kriminal- und Sozialpolitik versagt haben. Die L�sungsans�tze, die sich aus diesen Modellen ergeben, m�ssen ge�ndert werden. Bei der Dialektik zwischen dem Nord- und mediterranem Europa bleibt noch festzuhalten, dass Studien �ber weibliche Gef�ngnisinsassen grundlegend darin �bereinstimmen, dass die Frauen, in ihrer Mehrheit, aus Randgruppen stammen. Sie verf�gen weder �ber finanzielle Mittel noch haben sie eine Berufsausbildung. Fast die Gesamtheit kommt aus nicht stabilen Verh�ltnissen und einem niedrigen kulturellen Niveau. Sie haben so gut wie keine Chancen am Arbeitsmarkt. Im Falle der spanischen Strafgefangenen kann festgehalten werden, dass fast die H�lfte der Frauen Opfer h�uslicher Gewalt waren. 75 % der Frauen haben Kinder. Viele Straftaten werden begangen, um ihre Kinder und sich selbst ern�hren zu k�nnen. Darunter leiden ihre sozialen F�higkeiten, was zu einem geringen Selbstwertgef�hl f�hrt. Normalerweise sind sie nicht gewaltt�tig.
In Frankreich finden sich diese Faktoren bei den weiblichen Straft�terinnen wieder. Ihr Anteil im Gef�ngnis betr�gt 4,4 % (im Jahr 1990). Die Mehrheit beging Eigentumsdelikte.
I In Italien findet man eine relativ fortschrittliche Kriminalpolitik bez�glich der Frauen. Nur eine Minderheit von Frauen muss ihre Freiheitsstrafe im Gef�ngnis absitzen. Es existieren Programme, die die Frauen mit ihren Kindern im eigenen Heim unter Beobachtung stellen. Au�erdem besteht die M�glichkeit, die Hausarbeit wie eine Erstatzstrafe anzurechnen. Auch die Mehrheit der 4.000 Frauen in den Gef�ngnissen in Deutschland hat weder Schul- noch Berufsausbildung. In der Regel kommen sie aus einem gewaltt�tigen Umfeld. Oft sind sie Opfer h�uslicher Gewalt durch den Vater oder den Partner und sind f�r den Unterhalt der Familie zust�ndig. Diese kl�glichen Umst�nde bei der Entwicklung und Sozialisierung treibt die Frauen in die Resignation. Die Mehrheit der Frauen wird wegen der Begehung von Eigentumsdelikten verurteilt. Auch hier wird keine Gewalt angewandt. Frau Dr. Stenglein kommt zu dem Schluss, dass es in den angef�hrten L�ndern gewisse Unterschiede bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafen gibt. In Deutschland findet man im Verh�ltnis weniger Frauen in den Gef�ngnissen als in Spanien. Es scheint so, dass in Spanien oder Frankreich die Sozialpolitik noch mehr versagt als in anderen L�ndern. Anstatt sich um die Frauen und ihre Probleme zu k�mmern, wie z. B. Hilfestellung bei der Erziehung und Ern�hrung ihrer Kinder, werden sie in den Strafanstalten "geparkt". Deutschland und Italien scheinen fortschrittlicher und liberaler beim Strafvollzug zu sein. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass sich pr�ventive Programme, die an Frauen gerichtet sind, nirgendwo finden. Der weiblichen Bev�lkerung m�sste bei der sozial-wirtschaftlichen Entwicklung geholfen werden. Ihnen muss der Zugang zu einer guten Schul- und Berufsausbildung erm�glicht werden. Aber die polizeiliche und gerichtliche Repression scheint die einzige Antwort der Regierungen zu sein.





Im Kapitel "Zu einem gemeinsamen europ�ischen System" weist die Autorin daraufhin, dass eine effiziente Kriminal- und Strafrechtspolitik nur dann betrieben werden kann, wenn wissenschaftliche Kenntnisse �ber dieses Thema vorliegen. Daten �ber die Kriminalit�tsquote, Struktur und Entwicklung der Straftaten, sowie zur Straftatenbek�mpfung und zum Strafvollzug sind notwendig, um entsprechende Projekte entwickeln zu k�nnen. Um solche Kenntnisse zu erlangen, m�ssen die statistischen und wissenschaftlichen Instrumente verbessert und erweitert werden. Um von einen gemeinsamen europ�ischen Modell sprechen zu k�nnen, m�ssen auch entsprechende Instrumente im europ�ischen Raum zur Verf�gung stehen. Damit dies erreicht werden kann, muss die Gestzgebung der Mitgliedsstaaten vereinheitlicht bzw. angeglichen werden. Solange sich die Mitgliedsstaaten �ber eine wirkliche Vereinigung und m�gliche Kompetenzabgaben nicht einig sind, kann ein einheitliches Sicherheitssystem nicht funktionieren. Die unterschiedlichen Polizei- und Justizstrukturen tragen einer effektiven und wirklichen Kriminalit�tsbek�mpfung nicht bei. Es m�sste ein einheitliches Europ�isches Strafrecht eingef�hrt werden mit den entsprechenden vereinheitlichten Straftatsbest�nden. Au�erdem m�ssten die Sicherheitsbeh�rden neu organisiert werden, so dass die L�nder jeweils die gleichen Strukturen vorweisen. Wichtige Informationen d�rfen nicht aufgrund von Kompentenzgerangel verloren gehen, was bisher der Fall ist. Oft gibt es Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Zust�ndigkeiten der einzelnen Polizeibeh�rden. Das Gleiche gilt f�r die Jutizbeh�rden.





Das letzte Kapitel beendet Frau Dr. Stenglein mit einem neuartigen Vorschlag. Bisher wurde eine Kriminalpolitik verfolgt, die sich mit der klassischen Pr�vention besch�ftigt, n�mlich dem Repressionsmodell (basierten auf einer Strafpolitik als einzig m�gliche Anwort). Dieses Modell hat aber versagt. Deshalb wird von der Autorin der Vorschlag gemacht, neue Sozialstrategien zu verfolgen. Das hei�t, dass der Staat als Dienstleister auch seiner Verpflichtung bez�glich des Problems der Frauenkriminalit�t nachgehen muss. Es m�ssen soziale Programme geschaffen werden, die den Anforderungen und Notlagen der Frauen gerecht werden k�nnen. Dabei handelt es sich eher um Projekte einer Sozialpolitik als einer Kriminalpolitik. Wenn die soziale, kulturelle, wirtschaftliche und geschlechtliche Diskriminierung ein f�r alle mal behoben werden k�nnte, w�rden auch weniger Straftaten begangen werden. Und es w�ren keine weiteren Programme zur General- oder Spezialpr�vention notwendig. Weder f�r weibliche noch f�r m�nnliche Straft�ter.
Im Abschnitt ihrer Schlussfolgerungen geht Frau Dr. Stenglein mit den sozialen Institutionen sehr hart ins Gericht. Deshalb lade ich die Leser ein, diese neuartigen Ans�tze zu diskutieren. [Recibido el 27 de febrero de 2013].





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